Die Energiesparverordnung
Die Energiesparverordnung enthält durch die Bundesregierung festgelegte Vorschriften, die Bauherren in Bezug auf den effizienten Betriebsenergieverbrauch erfüllen müssen. Sie hat für Wohngebäude, Bürogebäude und einige Betriebsgebäude Gültigkeit und weicht je nach Gebäudetyp durch kleine Details ab. Im Grunde genommen bestand bereits schon eine Form Verordnung, namens Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV), welche jedoch erstmals im Jahre 2002 als zusammengefasste Verordnung, der Energiesparverordnung erschien. Doch nach Jahren bemerkten die zuständigen Behörden schnell, dass eine weitere Änderung in Kraft treten musste, die garantierte, dass auch EU-Richtlinien bezüglich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingehalten werden. Somit erschien eine Änderung der Energiesparverordnung im Oktober 2007, die bis dato Gültigkeit hat. In Deutschland betrifft die neue Verordnung Gebäude mit normalen, sowie niedrigen Innentemperaturen. Betriebsgebäude zur Tierhaltung, flächengroße Betriebsgebäude, die ständig offen stehen, Bauwerke, die sich unter der Erde befinden, Blumengeschäfte und Pflanzenaufzuchtgebäude, Zelte und ähnliche Gebäude, die flexibel eingesetzt werden können sind von diesen Richtlinien nicht betroffen, sondern bedürfen einer anderen Regelung. Auch wenn die im Jahre 2007 in Kraft getretene Energiesparverordnung nahezu ausgereift ist und alle wichtigen Details beinhaltet, soll eine Erweiterung der energetischen Anforderungen im Jahre 2009 folgen. Mit großer Sicherheit wird der Energieausweis weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Energiesparverordnung bleiben, wenn nicht sogar noch verschärft werden. Energiesparausweise geben Auskunft über die energetischen Bedingungen eines Gebäudes und sind in erster Linie für Käufer und Mieter eine wichtige Unterlage, die wertvolle Daten bezüglich der Gesamtenergieeffizienz enthält. Energie ist ein kostbares und auch teures Gut und sollte demnach auch von allen Menschen als wertvoll behandelt werden. Nichts desto trotz trägt das menschliche Verhalten im weitesten Sinne dazu bei, dass das Klima sich in absehbarer Zeit wandelt, was auch heute schon an den Temperaturschwankungen und Umweltkatastrophen zu erkennen ist. Die Energiesparverordnung ruft die Bürger mit ihren Forderungen zur Vernunft auf, diese auch im Sinne des Klimas einzuhalten.
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